Verkehrsbeschränkungen im Bereich Autobahn A1.
Gemeinde Luterbach und Deitingen: Unterführung Forststrasse/Solothurnstrasse.
Wegen Bauarbeiten für den 6-Spur-Ausbau Luterbach–Härkingen des ASTRA wird die Autobahnunterführung Forststrasse/Solothurnstrasse gesperrt. Folgende Verkehrsmassnahmen sind notwendig:
Die Unterführung ist für den sämtlichen Verkehr inkl. Fussverkehr gesperrt. Es wird keine aktive Umleitung signalisiert. Die Sperre wird beidseitig mit dem Signal «Allgemeines Fahrverbot» (2.01) und «Verbot für Fussgänger» (2.14) signalisiert.
Der Motorisierte Individualverkehr wird nördlich über die Überführung Lachen-Rüttistrasse/Luterbachstrasse zwischen Luterbach und Deitingen geführt.
Der Fussverkehr wird nördlich über die Autobahnüberführung Dorn-Ischlag/Schachenstrasse geführt.
Der Veloverkehr, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, wird südlich über die Überführung Deitingenstrasse auf der Kantonsstrasse geführt. Diesbezüglich publiziert der Kanton Solothurn gleichzeitig im Bereich der Überführung eine Geschwindigkeitsreduktion von 80 km/h auf 60 km/h. Begleitend werden Velopiktogramme auf der Fahrbahn markiert und das Verkehrsschild «Radfahrer» (1.32) mit dem Zusatztext Schüler umgesetzt.
Dauer: Montag, 5. Mai 2025 bis 19. Dezember 2025.
Die Signalisation wird durch die NSNW im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt vorgenommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gemeinde Wiedlisbach und Wangen a. A.: Wanderwege unter der Autobahnbrücke bei der Aare.
Wegen den Bauarbeiten für den 6-Streifen-Ausbau Luterbach–Härkingen des ASTRA im Bereich der Autobahnbrücke über die Aare muss der südliche Aareuferweg und die nördlichen Wanderwege gesperrt werden. Folgende Verkehrsmassnahmen sind notwendig:
Der Aareuferweg südlich der Aare wird im Bereich der Autobahnbrücke (Hohfuren) für sämtlichen Verkehr inkl. Velo- und Fussverkehr gesperrt. Die Sperre wird beidseitig mit dem Signal «Allgemeines Fahrverbot» (2.01) und «Verbot für Fussgänger» (2.15) signalisiert. Eine Umleitung wird vor Ort über die Autobahnbrücke Schachenstrasse signalisiert.
Dauer: Dienstag, 22. April 2025 bis 19. Dezember 2025.
Die Wanderwege nördlich der Aare und entlang der Autobahn wird vom Bärnerschache bis zum Anschluss Wangen a. A. für sämtlichen Verkehr inkl. Fussverkehr gesperrt. Die Sperre wird beidseitig mit dem Signal «Allgemeines Fahrverbot» (2.01) und «Verbot für Fussgänger» (2.15) signalisiert. Eine Umleitung wird vor Ort über den Rieselhof signalisiert.
Der Kanton Bern publiziert gleichzeitig eine Geschwindigkeitsreduktion von 60 km/h auf 50 km/h nördlich des Anschlusses Wangen für die Fussgängerquerung auf der Wangenstrasse.
Dauer: Dienstag, 22. April 2025 bis 13. März 2026.
Die Signalisation wird durch die NSNW im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt vorgenommen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrungen.
Alain Kutter, Bern