Seit Montag, 7. Februar 2022, ist die Maskenpflicht für Primarschulkinder aufgehoben.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule und für die an der Schule tätigen erwachsenen Personen gilt vorerst weiter bis zum 25. Februar 2022.
Die günstige Entwicklung in den Spitälern sowie der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ermöglichen es, die Schutzmassnahmen an den Schulen sukzessive zu reduzieren: Als wichtige Öffnungsmassnahme für die Schule hat der Bundesrat die Quarantäne gestrichen. Mit ihr kann die Maskenpflicht für Primarschulkinder aufgehoben werden. Infizierte Kinder zu isolieren, bleibt jedoch unverändert wichtig und unterbricht Ansteckungsketten. Die repetitiven Tests haben sich dafür als wirkvolles Instrument bewährt und werden beibehalten. Hingegen kann das Testintervall ab dem 14. Februar 2022 auf einmal pro Woche reduziert werden. Die Tests werden vorerst bis Ende März 2022 fortgeführt. Die Maskenpflicht für die Sekundarschule sowie für die an der Primar- und Sekundarschule tätigen erwachsenen Personen gilt unverändert weiter bis am 25. Februar 2022. Die Reihenfolge und das Tempo der Lockerungsschritte hängen von den Entscheiden des Bundesrates ab. Dieser wird voraussichtlich am 16. Februar 2022 die Situation neu beurteilen.
Kanton Solothurn