Offener Brief zur Abstimmung über die Änderung des kantonalen Hundegesetzes Solothurn.
Am 18. Mai 2025 stimmen wir im Kanton Solothurn über die Änderung im kantonalen Hundegesetz ab. Die Regionalgruppe Solothurn von REDOG, dem Schweizerischen Verein für Such- und Rettungshunde, möchte die Diskussion mit folgenden Gedanken anregen und empfiehlt ein Nein zur Änderung des kantonalen Hundegesetzes.
Verursachergerechte Bezahlung des Veterinäramtes: Das Veterinäramt überwacht Tierhaltungen, beurteilt Tierschutzmassnahmen, bekämpft Tierseuchen, schützt Menschen vor zoonotischen Erkrankungen und kontrolliert die Einhaltung von Vorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausschliesslich Hundehalterinnen und Hundehalter für die Kosten aufkommen sollen, zumal die Kontrollen im Hundewesen bereits durch die Hundedatenbank AMICUS finanziert werden. Es gibt keine Begründung, warum Hunde anders behandelt werden sollen als andere Heim- oder Nutztiere, für die keine solche Steuer erhoben wird.
Regelung zur Befreiung der Hundesteuer: Diensthunde sind und Assistenzhunde sollen in Zukunft von der Steuer befreit werden, da sie einen unbezahlbaren Dienst an der Gesellschaft leisten. Die Kriterien zur Befreiung der Hundesteuer sind jedoch nicht nachvollziehbar. Nach jedem Erdbebeneinsatz wird der Einsatz der REDOG Such- und Rettungshunde hochgeschätzt, doch die 10 bis 15 Einsätze pro Jahr in der Schweiz, die unsere Hundeteams zum Wohle vermisster und verschütteter Personen in Zusammenarbeit mit der Polizei durchführen, finden weniger Beachtung. Als freiwillige Rettungsorganisation leisten diese Hundeteams einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und sollten daher ebenfalls von der Steuer befreit werden. Rettungshunde durchlaufen eine intensive und spezialisierte Ausbildung, die hohe Kosten und viel Zeit erfordert und von den Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst finanziert wird. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und sollte den gleichen Stellenwert wie Dienst- und Assistenzhunde haben und daher steuerbefreit werden.
Das vorliegende, angepasste Hundegesetz ist aus unserer Sicht zu wenig durchdacht und sollte erneut überarbeitet werden. Deshalb empfehlen wir ein Nein zur Änderung des kantonalen Hundegesetzes Solothurn.
Der Vorstand der Regionalgruppe
Solothurn REDOG