Sitzung des Gemeinderates Luterbach, vom Montag, 2. September 2024.
Die Sitzung wurde in drei Teile unterteilt, mit der öffentlichen Gemeinderatssitzung begonnen, worauf ein Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und mit einer Führung durch die Zivilschutzanlage Luterbach beendet.
Eröffnet wurde die Sitzung von Gemeindepräsident Michael Ochsenbein, der über den Besuch in Guttet-Feschel, unserer Partnergemeinde, am Wochenende zuvor berichtete. Hierzu gab es auch gleich ein Traktandum, der Gemeinderat beschloss eine Spende von 1000 Franken an die Stiftung TriPLUS Guttet-Feschel anlässlich des Besuches.
Die Hundesteuerabrechnung wurde abgesegnet, am Bahnweg aufgrund einer Baustelle vorübergehend Tempo30 beschlossen, die Schliessung des Schalters der Gemeindeverwaltung über die Festtage genehmigt und die Demission von Urs Probst als Hauswart des Friedhofsgebäudes entgegengenommen.
Der Gemeinderat möchte Urs Probst für über 40 Jahre treue Dienste für die Gemeinde Luterbach danken, was an der nächsten Behördenehrung auch noch offiziell erfolgen wird.
Die vorübergehende Beanspruchung der Forstrasse durch das ASTRA während des Ausbaus der Autobahn wird vom Gemeinderat abgelehnt, da die Forststrasse als wichtiger Teil des Schulweges ins OZ DeLu nicht weg-fallen soll. Neu kann die Inventurbeamtin sich von den Inventurbeamten aus Derendingen und Deitingen vertreten lassen. Diese Ermächtigung ermöglicht es ihr, insbesondere in Zeiten, in denen viel zu tun ist, sicher-
zustellen, dass die Aufgaben trotzdem schnell und effizient erledigt werden können.
Die Planungskommission hat zum Parkraumkonzept/Tempo30 Reglemente vorgelegt, über die in der letzten Sitzung Fragen gestellt werden konnten. Nun haben die Fraktionen Mitte und SP verschiedene Anträge formuliert, die zuhanden der Kommission entgegengenommen wurden. Die Anträge müssen im nächsten Schritt in die Reglemente eingearbeitet werden, damit der Gemeinderat im Anschluss darüber befinden kann, bevor das Parkierungsreglement an die Gemeindeversammlung kommt.
Eine grosse Frage stellte sich hier bezüglich der Farbe der Parkplätze. Die Mitte wünscht in ihrem Antrag weisse Parkplätze, die SP fordert mindestens teilweise weisse Parkplätze. Der Unterschied zur im Reglement vorgesehen «Blauen Zone» liegt bei der weissen Markierung darin, dass das Parkplatzreglement auch nachts und sonntags gilt. Beide Fraktionen weisen in ihren Anträgen daraufhin, dass dies eine Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer und der Mieter ermöglicht, da Erstere jeweils auf ihrem Grund ausreichend Parkierungsmöglichkeiten haben müssen. Zudem würden dadurch auch die Parkplätze rund um die Gemeindeverwaltung mit in das Reglement einbezogen. Urs Rutschmann äussert sich in diesem Punkt zum Reglement und hebt insbesondere die Situation für das Gewerbe im Dorfkern hervor. Die SP geht in ihren Anträgen noch auf einige formelle Punkte ein und fordert auch eine Flexibilisierung der Gebühren für kurzzeitiges Parken, da gerade im Dorfkern Möglichkeiten bestehen müssen, damit die Kundinnen und Kunden des umliegenden Gewerbes nicht aufgrund hoher Parkkosten wegbleiben werden. Zudem sollen auf dem, die Parkflächen laut dem Antrag auch als solche gekennzeichnet werden. Bisher wird häufig an Stellen parkiert, die gesetzlich aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen sind. Durch die Markierung von Parkfeldern wird es einfacher, regelkonform zu parkieren. Unter anderen Punkten fordert dieser Antrag auch eine Änderung des Zwecks, da der bisherig formulierte Zweck nicht den früheren Diskussionen im Gemeinderat entspräche. Der Gemeinderat ist sich einig über die Überweisung aller Anträge an die Planungskommission, die dieses Geschäft weiterbearbeiten wird, bis es überarbeitet zurück in den Gemeinderat kommen kann. Sobald der Gemeinderat das Reglement positiv beschliesst, kann die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung endgültig entscheiden.
Für die Gemeinderats- und Gemeindepräsidiumswahlen 2025 sowie die Wahl zur FriedensrichterIn, wurde der 18. Mai 2025 festgelegt. Die Wahl des Vizepräsidiums sowie ein zweiter Wahlgang für das Gemeindepräsidium finden am 29. Juni 2025 statt.
Ausgehend aus der Arbeitsgruppe der Fraktionspräsidien hat Michael Ochsenbein ein Anlagereglement erarbeitet, das langfristig eine Strategie für weitere Einnahmen ermöglichen soll. In der folgenden Gemeinderatssitzung wird das Reglement diskutiert und behandelt werden.
Zuhanden des Budgets 2025 wird aus der Arbeitsgruppe Zukunft Luterbach ein Antrag für einen Kredit zum Neubau der Spielgruppe zuhanden des Budgets 2025 gestellt. Die gemeindeeigene Liegenschaft Gartenstrasse 7 dient hier als Anlage wie es im Anlagereglement vorgesehen würde. Im bestehenden Haus sind drei Wohnungen geplant, auf dem Grundstück wird zudem eine Spielgruppe sowie eine zusätzliche Wohnung erbaut. Die Mieteinnahmen aus den Wohnungen ermöglichen die Finanzierung der Sanierung des bestehenden Hauses, der Umbauarbeiten sowie des Neubaus. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, wodurch er als Teil des Budgets an der kommenden Gemeindeversammlung behandelt werden wird.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde der Kredit zum Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der geplanten neuen FC-Infrastruktur. Für den Gemeinderat ist klar, soweit möglich, solche PV-Anlagen selbst zu finanzieren und nicht durch Dritte zu betreiben. So kommen die Einnahmen vollumfänglich der Gemeinde zugute. In der Diskussion wird vor allem besprochen, ob sich eine Anlage in dieser Grösse überhaupt lohnen kann und ausreichend Einnahmen ermöglicht. Da sich auf nationaler Ebene zurzeit eine Entscheidung für «virtuelle ZEV (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch)» abzeichnet, wird unter diesem Vorbehalt der Kredit ins Budget aufgenommen. Sollte sich im Laufe des Jahres 2025 abzeichnen, dass eine Anlage dieser Grösse aufgrund der Entscheide des Bundes nicht rentabel wäre, so wird der Kredit nicht ausgelöst werden. Jean-Pierre Häni, SP, wirft seine Bedenken betreffend der Herkunft der offerierten Materialien ein, da diese aus China stammen. Urs Rutschmann, SVP, erklärt, dass auch europäische Module grösstenteils in China gefertigt würden und nur die letzten Arbeitsschritte in Europa durchgeführt würden. Daher wären jeweils alle Module chinesischer Herkunft, mindestens teilweise. Michael Ochsenbein begründet zudem, dass eine Finanzierung bei Modulen, die als europäisch deklariert würden, nicht mehr rentabel wäre und eine PV-Anlage auf dem Dach des neuen FC-Gebäudes verunmöglichen würde. Der Kredit wird nach diesen Diskussionen einstimmig ins Budget aufgenommen, die Anlage wird frühestens 2026 nach Fertigstellung der ganzen FC-Infrastruktur gebaut werden können. Durch den Neubau ergeben sich aber wichtige Synergien, die sich kostensparend auswirken, weshalb der Entscheid ausreichend im Voraus getroffen werden muss. Nach dem positiven Entscheid wird auch diese Investition Teil des Budgets 2025 und der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt.
Auch das letzte Geschäft wird, mit einer Gegenstimme, positiv entschieden. Zwischen dem VBZAS (Zivilschutz) und der Gemeinde wird eine Nutzungsvereinbarung über die Zivilschutzanlage geschlossen. Die bisherige Militärnutzung ist zwar weiterhin in gewissem Rahmen möglich, war aber in den letzten Jahren zu wenig, um die Anlage zu finanzieren. Durch die neue Vereinbarung hat der Zivilschutz wieder ausreichend Platz und kann einen Kommandoposten errichten, gleichzeitig wird die Anlage durch die Besetzung unterhalten und die Kosten für den VBZAS grösstenteils durch den Bund getragen. Dies ermöglicht es der Gemeinde, die Anlage weiter zu betreiben, ohne jährlich einen Verlustposten in Kauf nehmen zu müssen.
Für den Gemeinderat
Aline Leimann, Gemeinderätin RL Soziales und Fraktionspräsidentin SP