Vorbereitet auf erhöhte Fallzahlen und Personalausfälle.
Die Corona-Fallzahlen steigen rasch. Um die damit verbundenen Hospitalisationen und Personalausfälle im Spitalbereich bewältigen zu können, hat das Departement des Innern sämtliche Spitäler im Kanton Solothurn angewiesen, ausreichend Betten und Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Zudem wird ein möglicher Einsatz des Zivilschutzes in den Gesundheitseinrichtungen vorbereitet.
Aufgrund der Omikron-Variante ist noch in diesem Monat mit einem weiteren starken Anstieg der Corona-Fallzahlen zu rechnen. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, hat der Kanton Massnahmen beschlossen. Mit einer Notfallplanung soll sichergestellt werden, dass zusätzliche Hospitalisationen oder Personalausfälle in der Pflege bewältigt werden können. Zudem wird die Solothurner Spitäler AG (soH) bei Bedarf personell unterstützt. Diese Notfallplanung ist in enger Zusammenarbeit mit den Spitälern und Kliniken ausgearbeitet worden.
3-Phasen-Modell für Pflegeplätze
Bisher wurde im Kanton Solothurn insbesondere das Vorgehen bei knappen Intensivpflegeplätzen geregelt. Neu gibt es auch ein 3-Phasen-Modell zur Schaffung von zusätzlichen Bettenkapazitäten auf den allgemeinen Abteilungen:
– In der Normalphase (Phase 0) ist die soH verpflichtet, möglichst viele Betten und personelle Ressourcen für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten bereitzustellen. Dies erfolgt mittels interner Massnahmen und der Reduktion von elektiven Operationen.
– Ab 60 Covid-19-Patienten beginnt die Phase 1: Die Privatklinik Obach ist verpflichtet, bis zu 20 Patienten aus dem Bürgerspital Solothurn aufzunehmen. Es handelt sich dabei um Patientinnen und Patienten, welche bis zu ihrem Austritt keine intensive Behandlung mehr benötigen. Zudem wird die Pallas Kliniken AG verpflichtet, dem Kantonsspital Olten Gesundheitsfachpersonal zur Verfügung zu stellen.
– Phase 2: Ab 90 Covid-19-Patienten stellen alle Spitäler den Betrieb – mit Ausnahme der Behandlung von Covid-19-Patienten und von Notfällen – ein. Die Privatklinik Obach steht dann gänzlich für die Verlegung von Patientinnen und Patienten aus der soH zur Verfügung (bis zu 60 Patienten) und die Pallas Kliniken AG stellt dem Kantonsspital Olten ihr Personal zur Verfügung.
Die für das 3-Phasen-Modell notwendige Allgemeinverfügung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft und gilt längstens bis am 31. Dezember 2022. Sie ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 5. Juli 2021. Wenn diese Notfallmassnahmen ergriffen werden müssen, wird dies in allen Spitälern zu hohen unverschuldeten Ertragsausfällen und Mehraufwänden führen, welche abgegolten werden sollen.
Unterstützung des Gesundheitswesens durch den Zivilschutz
Der Zivilschutz hat im Kanton Solothurn seit Beginn der Pandemie bereits über 20000 Diensttage geleistet. Schwerpunkt war dabei die Unterstützung der Spitäler in der ersten Welle und anschliessend Aufbau und Betrieb der Impfzentren. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, den Zivilschutz zur Unterstützung der Gesundheitseinrichtungen im Kanton Solothurn, insbesondere zur Unterstützung der Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime, einzusetzen. Gemäss Notfallplanung würde in den Spitälern der Zivilschutz bei Bedarf ab der Phase 2 zum Einsatz kommen.
Folgende Rahmenbedingungen müssen dabei gewährleistet sein:
– Der Einsatz erfolgt subsidiär. Das heisst, der Zivilschutz kommt nur zum Einsatz, wenn alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sind. Dies ist auch aus wirtschaftlicher Sicht sehr wichtig, denn jeder Zivilschützer, der eingesetzt wird, fehlt an seinem angestammten Arbeitsplatz.
– Die Zivilschützerinnen und Zivilschützer müssen sinnvoll eingesetzt werden können. Wichtig ist daher auch eine möglichst langfristige und verlässliche Einsatzplanung.
– Angehörige des Zivilschutzes, die im Gesundheitssektor sowie in den für die Landesversorgung wichtigen Betrieben – Post, Energieversorgung, Logistik, usw. – arbeiten, sollen nicht eingesetzt werden.
Der Zivilschutz des Kantons Solothurn verfügt über 2075 Zivilschützerinnen und Zivilschützer. Auch der Zivilschutz wird jedoch, gestützt auf die Prognosen der Task Force des Bundes, nicht vor Infektionen mit dem Corona-Virus verschont bleiben. Zudem muss die Durchhaltefähigkeit bis zum 31. März 2022 gewährleistet werden.
Aufgrund dessen werden pro Tag gesamthaft 90 Angehörige des Zivilschutzes in drei Schichten in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen eingesetzt werden können. Die erste Schicht ist innerhalb von 72 Stunden nach dem Aufgebot einsatzbereit. Die Angehörigen des Zivilschutzes können das bestehende Personal in den Bereichen Pflege, Logistik, Gastronomie und Administration während 24 Stunden pro Tag während 7 Tagen die Woche unterstützen. In gewissen Bereichen ist eine einsatzbezogene Ausbildung durch das Fachpersonal der Spitäler notwendig.
Departement des Innern