Covid-19: Auffrischimpfung im Herbst 2022.
Am 10. Oktober 2022 startet die Impfkampagne für den Herbst 2022. Die Auffrischimpfung wird in erster Linie den besonders gefährdeten Personen empfohlen, d.h. Personen ab 65 Jahren und Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird ab Herbst 2022 eine Zunahme der Virusübertragungen von Covid-19 erwartet. Dabei geht man von einer erneuten Omikron-Welle aus. Bei der aktuell vorherrschenden Omikron-Untervariante BA.5 schützt die Impfung nur gering vor einer Ansteckung, sie bietet jedoch einen guten Schutz vor einer schweren Erkrankung.
Zielgruppen
Das Hauptziel der Auffrischimpfung gegen Covid-19 ist, besonders gefährdete Personen vor schweren Erkrankungen zu schützen.
Deshalb wird eine Auffrischimpfung in erster Linie für folgende Personengruppen empfohlen: Personen im Alter ab 65 Jahren und Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren mit erhöhtem Gesundheitsrisiko.
Eine Auffrischimpfung wird in zweiter Linie Personen zwischen 16 und 64 Jahren empfohlen, wenn sie beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren können eine Auffrischimpfung machen, wenn sie nach eigener Abwägung das Risiko eines selten schweren Verlaufs vermindern möchten.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird im Herbst 2022 keine Auffrischimpfung empfohlen.
Impfwillige Personen können sich bereits für Termine nach dem 10. Oktober 2022 anmelden. Eine Auffrischimpfung im Herbst 2022 soll frühestens vier Monate nach der letzten Impfung und neu wieder frühestens vier Monate nach der letzten Covid-19-Infektion verabreicht werden.
Bis am 9. Oktober 2022 gelten de bisherigen Impfempfehlungen für Auffrischimpfungen für Personen ab 80 Jahren.
Impfstoff
Swissmedic hat Ende August den ersten bivalenten Covid-19-Booster-Impfstoff von Moderna für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Bivalent bedeutet, dass der Impfstoff je zur Hälfte den Impfstoff gegen die bisherige Deltavariante und gegen die Omikronvariante BA.1 enthält.
Sobald der bivalente Impfstoff eingetroffen ist, wird er ab dem 10. Oktober prioritär an die besonders gefährdeten Personen verimpft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der bisherige monovalente Impfstoff verabreicht. Personen, die eine Impfung mit dem bivalenten Impfstoff wünschen, wird empfohlen, sich erst ab Mitte Oktober impfen zu lassen. Über die Verfügbarkeit und Anmeldemöglichkeiten des bivalenten Impfstoffes wird rechtzeitig informiert.
Der Kanton Solothurn ist bereit, die Impfkapazitäten flexibel der Nachfrage anzupassen.
Kanton Solothurn
Termine Impfzentren
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Bevölkerung – Impfen
Anmeldung
Online: covid19.impf-check.ch
Telefon 032 627 74 11
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