Weissenstein

Entscheid: Die «drei Hellsten» leuchten weiter.

Die drei Scheinwerfer auf dem Kurhaus Weissenstein können weiter betrieben werden: Das Bau- und Justizdepartement erteilt der Hotel Weissenstein AG die Baubewilligung für die «drei Hellsten» unter Auflagen. So sind unter anderem Abschaltzeiten einzuhalten.

Hintergrund: Nachdem die Hotel Weissenstein AG die bestehenden Scheinwerfer auf dem Kurhaus ohne Baubewilligung ersetzt hatte, führte das Bau- und Justizdepartement (BJD) auf Anzeige hin ein nachträgliches Baugesuchsverfahren durch. Dies konnte nun mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 abgeschlossen werden – sechs Einsprachen mussten in diesem Zusammenhang behandelt werden.

Unter Berücksichtigung und Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen, namentlich der Umweltschutzgesetzgebung und dem Naturschutz sowie dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Tradition der «drei Hellsten», kommt das BJD zum Schluss, dass die streitbetroffenen Scheinwerfer unter Auflagen weiterleuchten dürfen. So sind diese am Abend, je nach Monat und abhängig von der Jahreszeit, jeweils um 22 Uhr, 23 Uhr oder Mitternacht abzuschalten. Darüber hinaus ist wahlweise ein Blaufilter zu montieren oder der blaue Spektralanteil abzuschalten. Weiter sind die Leuchten bei Nebel auszuschalten.

Mit dem Entscheid heisst das BJD die Einsprachen der Verbände teilweise gut, berücksichtigt aber auch die Anträge der Hotel Weissenstein AG, welche im Verfahren Abschaltzeiten von 22 Uhr (Winter) und 1 Uhr (Sommer) gefordert hatte. Die gänzliche Abschaltung, die Beschränkung des Winkels des Lichtstrahls sowie ein Verbot von Farbwechseln kommen hingegen nicht in Betracht.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann sowohl von der Bauherrschaft wie auch von den Einspracheparteien beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn angefochten werden.

Kanton Solothurn