Vorgehen für Lockerungen

Der Regierungsrat begrüsst das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen für eine Aufhebung der Massnahmen.

Dieses sieht vor, die Lockerungen je nach epidemiologischer Lage in einem oder in zwei Schritten umzusetzen. Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, die kantonale Covid-19-­Verordnung per 17. Februar 2022 aufzuheben.

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 das Vorgehen zur Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vorgeschlagen. Bei einer klar erkennbaren Abnahme der Fallzahlen (Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle) und der Hospitalisierungszahlen sollen die Massnahmen in einem einzigen Schritt aufgehoben werden. Falls die Infektionszahlen Mitte Februar weiterhin ansteigen oder die Hospitalisationen noch nicht sinken, soll in zwei Schritten gelockert werden. Der Regierungsrat begrüsst das vorgeschlagene Vorgehen und damit auch, dass der Bundesrat das Ausmass der Öffnungsschritte von der epidemiologischen Lage abhängig macht. Jedoch soll unabhängig von den Öffnungsschritten vorübergehend weiterhin eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr aufrechterhalten werden. Auch in Gesundheitseinrichtungen braucht es zum Schutz von besonders gefährdeten Personen weiterhin Massnahmen.

Der Regierungsrat begrüsst auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Massnahmen bei der Einreise sowie die Beschränkung des repetitiven Testens auf Gesundheitseinrichtungen und Betriebe, die der Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen dienen.

Im vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen ist die Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien durch den Kanton vorgesehen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die kantonale Verordnung 2 über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 21. Oktober 2020 per 17. Februar 2022 aufzuheben. Die betreffende Verordnung geht in einem Punkt über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus. Damit entfällt im Kanton Solothurn künftig die Maskenpflicht in Aussenbereichen von Grossveranstaltungen und bewilligungspflichtigen Fach- und Publikumsmessen mit mehr als 1000 Personen.

Kanton Solothurn