Umsetzung optiSO+

Einvernehmliche Lösung der Umsetzung von optiSO+.

Die Verhandlungen des Volksschulamtes mit den sonderschulischen Institu­tionen Bachtelen, Blumenhaus und Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen ZKSK waren erfolgreich: Die Institutionen einigten sich in einer konstruktiven Zusammenarbeit einvernehmlich über die künftige Zuteilung der Sonderschulplätze für Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Diagnosen.

Bei der Zuteilung der Sonderschulplätze im westlichen Kantonsteil regte sich nach der Vergabe Widerstand, die regional-politischen Bedürfnisse und die Situation der Schülerinnen und Schüler mit Hochbedarf schienen beim Verfahren zu wenig berücksichtigt worden zu sein. In der Folge haben das Volksschulamt und die betroffenen Institutionen gemeinsam die Diagnosen für die Verteilung der Sonderschulplätze verifiziert und präzisiert. Aus dieser Überprüfung ergab sich folgende Zuteilung:

– Im Bachtelen werden Kinder mit der Diagnose von tiefgreifenden Entwicklungsstörungen im Bereich Autismus bei einer normalen bis überdurchschnittlichen Intelligenz gefördert.

– Das Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen ZKSK wird Kinder aufnehmen, die mehrfachbeeinträchtigt sind.

– Im Blumenhaus werden alle Kinder aufgenommen, die einen Hochbedarf in der Behandlung, in der Förderung und in der Betreuung aufweisen. Die Aufnahme ins Blumenhaus beschränkt sich nicht nur auf den westlichen Kantonsteil. Auch Schülerinnen und Schüler aus der Kantonsmitte oder dem östlichen Kantonsteil, welche einen Hochbedarf in der Behandlung, Förderung und Betreuung aufweisen, können im Blumenhaus beschult werden.

Mit dieser Zuteilung können die Spezialitäten im Angebot der jeweiligen Institution optimal genutzt und der Beschulung der Kinder gerecht werden. Das vorliegende Ergebnis bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarungen der drei Institutionen und dem Volksschulamt.

Weitere Informationen
Mit dem Projekt optiSO+ sollen die Angebote der kantonalen Sonderschulen regional ausgewogener und damit für alle Betroffenen besser zugänglich werden. Weiter wird die Finanzierung der Angebote vereinheitlicht und neu mit Pauschalen geregelt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes, waren die Leistungen neu ausgeschrieben worden. Bei der Zuteilung der Sonderschulplätze im westlichen Teil des Kantons regte sich nach der Vergabe Widerstand, die regional-­politischen Bedürfnisse schienen beim Verfahren zu wenig berücksichtigt worden zu sein. Der Regierungsrat hob in der Folge zwei Vergaben wieder auf und das Bildungsdepartement holte die Institutionen Bachtelen, Blumenhaus und Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen an den Verhandlungstisch, um für die Platzzuteilung eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Staatskanzlei Kanton Solothurn