Tödliche Gefahr

Tödliche Gefahr «Weidezaun».

Zahlreiche Schafhalter setzen vermehrt mobile Weidezäune bei der Beweidung mit ihren Schafen ein. Diese können jedoch sehr rasch zu einer tödlichen Gefahr für Wildtiere werden. Wir bitten Sie darum, den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten und vor allem die Zäune täglich zu kontrollieren, um ein unnötiges Leiden der Wildtiere wie auf dem Bild zu vermeiden.

Rehkitzrettung
Rehgeissen und Hasen bringen bevorzugt ihre Jungen in den Heuwiesen zur Welt und belassen sie auch dort während den ersten Tagen, ja sogar Wochen. Der Umstand, dass sie keinen Eigengeruch haben und gut getarnt sind, schützt sie vor den Fressfeinden wie zum Beispiel dem Fuchs. Jedoch wird einigen gerade diese perfekte Tarnung zum Verhängnis. Denn wenn der Bauer mit seiner Mähmaschine über die Wiese fährt, hat er keine Chance, das sich duckende Jungtier zu erkennen.

Wiederum bietet die Wasserämter Jägerschaft mit Unterstützung des Kantons SO die Rehkitzrettung auch mittels Absuche der Felder mit einer Drohne an. Ausgestattet mit einer Wärmebildkamera suchen sie systematisch die Heuwiesen früh am Morgen unmittelbar vor dem Mähen nach Jungtieren ab. Die so entdeckten Rehkitze werden dann fachmännisch abgetragen (sie dürfen unter keinen Umständen mit blossen Händen berührt werden) und an einen sicheren Ort unweit der Heuwiese gebracht.
Kontaktieren Sie die örtliche Jägerschaft, sie wird Sie in dieser Angelegenheit gerne unterstützen!

Wildunfälle mit Fahrzeugen
Um Wildunfälle zu vermeiden, empfiehlt die Polizei vorausschauend und angepasst zu fahren, insbesondere während der Dämmerung, da Tiere dann besonders häufig Strassen überqueren. Bei einem Unfall mit einem Tier ist es laut Gesetz verpflichtend, die Polizei zu informieren, da die Unterlassung einer Meldung strafbar ist.

Da Zusammenstösse jedoch nie ganz vermieden werden können, rufen wir einmal mehr das richtige Verhalten nach einem Wildunfall in Erinnerung:
– Halten Sie nach einem Wildunfall sofort an. Sichern Sie die Unfall- stelle mit Warnblinker und Pan- nendreieck.
– Melden Sie den Unfall unverzüg- lich der Polizei (Tel. 117). Eine Ver- letzung der Meldepflicht ist strafbar.
– Verendetes Wild sollte neben die Strasse gelegt werden. Berühren Sie jedoch nie verletztes Wild und halten Sie Abstand.
– Markieren Sie wenn möglich die Fluchtrichtung des verletzten Wil- des. Folgen Sie diesem jedoch nie- mals selbst.
– Warten Sie an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher/ Wildhüter eintrifft. Er wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Angaben nachsuchen. Er stellt Ihnen auch die notwendige Unfallbestätigung aus, welche Sie für Ihre Versicherung benötigen.

April bis Ende Juli: Hunde an die Leine
Mit «A DR LEINE ISCH ÄR E FEINE» weisen Plakate im ganzen Kantonsgebiet auf die Leinenpflicht für Hunde im Wald hin. Diese weisen darauf hin, dass während den Frühlings- und Sommermonaten zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Dabei müssen jegliche Art von Störungen der frisch gesetzten Wildtiere, vor allem Rehe und Junghasen, durch den Menschen oder durch freilaufende Hunde vermieden werden.

Die Jägerschaft des Wasseramtes bedankt sich im Voraus für Ihr Verständnis und für Ihr verantwortungsvolles Handeln.

Jürg Eyer, Aeschi