Sonderschulen Vergabe

Sonderschulen: Regierungsrat hebt zwei Vergabeentscheide auf.

Der Regierungsrat will die Vergabe von zwei schulischen Spezialangeboten mit den betroffenen Institutionen neu angehen und hebt deshalb die entsprechenden Vergabeentscheide auf. Bildungsdirektor Remo Ankli hat Vertreter der betroffenen Institutionen zu einem runden Tisch eingeladen. Ziel der Gespräche ist eine nachhaltige und regionalpolitisch sinnvolle Lösung. Im August dieses Jahres hat der Regierungsrat insgesamt 26 Spezialangebote, sogenannte Lose, im Sonderschulschulbereich vergeben. Zwei dieser Lose hebt er nun wieder auf: Das Vergabeverfahren hat aus Sicht des Regierungsrates zu einem – aus regionalpolitischer Sicht – stossenden Resultat geführt.

Regierungsrat ermöglicht Diskussion
Das Blumenhaus Buchegg ist im Vergabeverfahren im letzten Sommer ohne Zuschlag ausgegangen. Ohne Aufträge im Sonderschulbereich sieht sich die für die Region wichtige Institution nun aber in ihrer Existenz gefährdet. Soweit will es der Regierungsrat nicht kommen lassen. Er hebt deshalb die Vergabeentscheide in den Bereichen «Tiefgreifende Entwicklungsstörungen» und «Mehrfachbehinderungen» in der Bedarfsstufe zwei auf. Den Zuschlag für diese Bereiche hatte der Verein Kinderheime und Sonderschulen Bachtelen, respektive das Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung, ZKSK AG, erhalten. Unter Einbezug der drei betroffenen Institutionen will das Departement für Bildung und Kultur eine nachhaltige und regionalpolitisch sinnvolle Lösung erarbeiten. Ein erstes Treffen, bei welchem Regierungsrat Remo Ankli die Institutionen über die Aufhebung der Vergabeentscheide informiert hat, fand heute Morgen statt. Als nächstes soll bis Ende Jahr das weitere Vorgehen festgelegt werden. Mit der heutigen Aufhebung der beiden Vergabeentscheide werden die entsprechenden Beschwerden des Blumenhauses vor dem Verwaltungsgericht hinfällig.

Das Wohl der Kinder steht im Zentrum
Für die betroffenen Kinder hat die Aufhebung der Vergaben und die anstehende Verhandlung der Angebote keine Konsequenzen. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Sollte sich der aktuelle Zeitrahmen zur Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung als zu knapp erweisen, besteht die Möglichkeit, die bis Sommer 2022 bestehenden Leistungsvereinbarungen zu verlängern.

zvg