Leinenpflicht für Hunde

Bis 31. Juli gehören Hunde im Wald an die Leine.

Zahlreiche Wildtiere bringen im Laufe der kommenden Monate ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch freilaufende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern ab 1. April, bis 31. Juli, eine generelle Leinenpflicht.

Im Kanton Solothurn sind rund 19 300 Hunde registriert. Damit diese während der Setz- und Brutzeit für die Mutter- und Jungtiere keine Gefahr darstellen, gilt im Kanton Solothurn für Hunde im Wald in der Zeit bis zum 31. Juli eine generelle Leinenpflicht. Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die Nester von Bodenbrütern sowie Junghasen und frisch gesetzte Rehkitze. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appelliert an die Hundehalterinnen und Hundehalter, während der kommenden vier Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Schleppleinen kann Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Halterinnen und Halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

Kanton Solothurn