Biber

Grundlagenkonzept «Biber» Kanton Solothurn.

Rund 300 Biber leben im Kantonsgebiet Solothurn. Die Aktivitäten des geschützten Nagetieres stehen zunehmend im Konflikt mit der menschlichen Raumnutzung. Um den Umgang mit Verhütung und Vergütung von Biberschäden und das Vorgehen im Einzelfall aufzuzeigen und weitere Massnahmen auszuarbeiten, hat der Kanton nun ein Grundlagenkonzept «Biber» erstellt.

Hintergrund: Nach seiner Ausrottung vor rund 200 Jahren hat sich der Biber in vielen Regionen der Schweiz wieder etabliert. So auch im Kanton Solothurn, wo gemäss der letzten Bestandesschätzung 2021 rund 300 Biber leben. Nebst den grösseren Fliessgewässern (Aare, Emme) haben die Nager auf der Suche nach neuen Territorien in den vergangenen Jahren vermehrt Seitengewässer im Kanton besiedelt. Rund zwei Drittel der potenziellen Biberreviere dürften mittlerweile besetzt sein. Mit der Wiederbesiedlung des geschützten Nagetieres nimmt aber auch das Konfliktpotenzial zwischen menschlicher Raumnutzung und Biberaktivität zu. Aufgrund seiner Bau- und Grabaktivitäten und dem Stauen von kleineren Gewässern können Schäden an Kulturland, Bäumen oder Infrastrukturen wie Wege und Strassen entstehen.

Unter der Projektleitung des Amts für Wald, Jagd und Fischerei haben die kantonalen Fachstellen ein Grundlagenkonzept «Biber» erstellt. Im Konzept werden die verschiedenen Konfliktpotenziale und Schadenskategorien dargestellt, und der Umgang mit Verhütung und Vergütung von Biberschäden sowie der Haftungsfrage wird umfassend aufgezeigt. Da die Schäden oftmals komplex sind und mehrere Aspekte berücksichtigt werden müssen, werden Entscheidungskriterien für die Auszahlung von Beiträgen bei Verhütung bzw. bei Schäden aufgeführt.

Der Bund beteiligt sich zukünftig an Vergütungen
Die derzeitige Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sieht eine Beteiligung der Kosten des Bundes für die Verhütung und Vergütung von Schäden an Infrastrukturanlagen vor. Der Regierungsrat hat das Amt für Wald, Jagd und Fischerei beauftragt, das kantonale Jagdgesetz entsprechend anzupassen, damit Kosten zur Verhütung und Vergütung von Schäden an Infrastrukturanlagen künftig vergütet werden können.

Weiter geht aus dem Grundlagenkonzept hervor, dass die Thematik Biberschäden eine überdepartementale Zusammenarbeit erfordert. Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen, unterschiedlicher Abläufe und Verantwortlichkeiten ist die Schaffung einer zentralen, kantonalen Fach- und Vollzugsstelle Biber zu prüfen.

«Staatskanzlei Kanton Solothurn»

 

 

 

 

 


Herr Seiler, der Biber hat in Buchegg mit Ihnen einen Fürsprecher erhalten. Was sagen Sie zum Grundlagenkonzept «Biber» Kanton Solothurn?

Sehe mich nicht als Fürsprecher des Bibers, sondern als Mittler zwischen Bevölkerung und
Kanton zum Thema Biber. Die Aufgabe des Konzepts ist auf Seite 50 von 123 Seiten gut beschrieben – eine Dokumentation der IST-Situation. Wichtig ist, die Handlungsempfehlungen zeitnah und pragmatisch umzusetzen. Ansonsten wächst die Unzufriedenheit.

Michael Seiler, Biberbeauftragter in Buchegg