1. August

Keine dicke Luft am 1. August.

Wenn die Schweiz ihren Geburtstag feiert, brennen in der ganzen Schweiz wieder die 1. August-Feuer und die Feuerwerkskörper erleuchten den Nachthimmel. Damit dieser Brauch mit möglichst wenig Klagen über übermässige Immissionen und ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Umwelt genossen werden kann, sind Rücksichtnahme und Vorsicht wichtig.

Im Vorfeld der 1. August Feierlichkeiten treffen beim Amt für Umwelt Anfragen betreffend Bewilligungspflicht von Höhenfeuern und von Feuerwerken ein. 1. August-Feuer gelten als Brauchtumsfeuer. Sie sind am Bundesfeiertag gestattet und weder melde- noch bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für Feuerwerkskörper, die am Nationalfeiertag entzündet werden. Zu beachten sind jedoch Hinweise auf Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Explosionslärm von Knall- sowie Sprengkörpern kann das Gehör schädigen und Kinder sowie Tiere ängstigen.

Das Amt für Umwelt (AfU) wird alle Jahre wieder aufgefordert, gegen das unkontrollierte Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerken aktiv zu werden. Dazu fehlen jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Handlungsmöglichkeiten haben einzig die Gemeinden gestützt auf die General­klausel über die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.

Wichtige Hinweise zum 1. Augustfeuer und zum Umgang mit Feuerwerk sind nachfolgend zusammengefasst:

1. August-Feuer und Feuerwerk: Luftreinhaltung, Lärmschutz, Tierschutz.

Gesetzliche Grundlage
Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die das Abbrennen von Feuern, Feuerwerken sowie einzelnen Feuerwerkskörpern in der Nacht vom 1. August verbietet oder einschränkt.
Ausnahme Trockenheit: Besteht infolge Trockenheit akute Brandgefahr, kann der kantonale Führungsstab ein Feuerungsverbot aus Sicherheitsgründen erlassen. Es sind dazu die aktuellen Medienmitteilungen in der Presse sowie im Radio und Fernsehen zu beachten.

Was darf verbrannt werden?
Diese Brennstoffe sind für ein Feuer erlaubt:
– trockenes, naturbelassenes Holz
– trockenes Holz aus dem Wald wie Reisig, Aeste oder Stämme
– getrocknetes Schwemmholz aus Gewässern
– Holzabschnitte aus Sägereien (nur naturbelassenes Holz)
Alles andere ist verboten und gehört in die ordentliche Müllabfuhr! Zum Anfeuern kann Papier oder Reisig verwendet werden.

Wichtig! Schichten Sie die Freudenfeuer möglichst kurzfristig z. B. erst am Tag vor dem Abbrennen auf, damit nicht Dritte Ihr Feuer für die Müllentsorgung missbrauchen. Sie als Veranstalter tragen die Verantwortung für Ihr Feuer!

Keine dicke Luft am schönen Fest
Schliessen Sie Türen und Fenster rechtzeitig und schalten Sie Umluftanlagen aus bevor die ersten Kracher gezündet werden. So haben Sie in Ihren eigenen vier Wänden keinen Rauch und Gestank. Lüften Sie erst wieder, wenn sich die «Rauchnebel» verzogen haben.
Nicht überall wird Feuerwerk gezündet. Suchen Sie ruhige, abseits gelegene Orte auf.

Die erste am 1.!
Das Abbrennen von knallendem und heulendem Feuerwerk ist nur am 1. August und an Silvester üblich und toleriert. Ausserhalb dieser Zeiten – also auch am Tag vorher oder nachher – sind Feuerwerke mit Knalleffekten störend, unangebracht und ein Ärgernis.

Feuerwerk – nichts für feine Ohren!
Achtung: Explosionslärm von Knall- und Sprengkörpern kann das Gehör schädigen und Kinder sowie Tiere ängstigen. Halten Sie beim Zünden von Feuerwerk genügend Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ein!

Stress und Gefahr für Wild- und Haustiere
Dunkle Seiten der hellen Feuer: Jährlich verbrennen unzählige Lebewesen wie Igel, Blindschleichen, Salamander, Spitzmäuse und Kröten in den aufgeschichteten Holzhaufen. Der trockene Haufen bildet für manches Wildtier einen vermeintlich sicheren Unterschlupf. Um das Einnisten von Kleintieren in den Holzstössen der Brauchtumsfeuer zu vermeiden, sollten diese kurzfristig (z. B. erst am Tag des Abbrennens) aufgeschichtet werden.

Um grosse Feuer soll gleich zu Beginn der Holzaufstapelung ein Schutzzaun aufgestellt werden. Dieser ist rasch installiert und wird erst kurz vor dem Abbrennen, 1 bis 2 Stunden vorher, entfernt.

Besonders stark vom Explosionslärm von Knall- und Sprengkörpern ist die Tierwelt betroffen. Die Tiere werden aufgescheucht, reagieren sehr ängstlich oder verlassen sogar ihre Brut oder die Jungen.

Lassen Sie Tiere, die sich Feuerwerk und Lärm nicht gewohnt sind zu Hause. Schliessen Sie Türen und Fenster und ermöglichen Sie den Tieren einen stillen Zufluchtsort.

Quelle: Kanton Solothurn, Amt für Umwelt